Der Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten des Fachbereichs, sofern das Hochschulgesetz, die Grundordnung, diese Fachbereichsordnung oder sonstige gesetzliche Regelung nicht etwas anderes bestimmen. Weitere wichtige Information wie z. B. zur Zuständigkeit oder Zusammensetzung finden Sie in der Fachbereichsordnung.
Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Philipp Fleiger
stellvertretender Vorsitzender
Michael Diederich