Das Studienbüro
Das Studienbüro Ingenieurwissenschaften ist die zentrale Anlaufstelle bei Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche Elektro- und Informationstechnik, Medien und Maschinenbau und Verfahrenstechnik und gehört organisatorisch zum Studierenden-Support.
Fristen / Zeiträume
Die Prüfungszeiträume, Vorlesungszeiten und vorlesungsfreien Zeiten können Sie unter folgendem Link einsehen.
An- und Abmeldung von Prüfungen
Im e-Campus werden Prüfungen an- und abgemeldet. Sie können hier Ihre angemeldeten Prüfungen einsehen und diese als PDF-Dokument speichern.
Es liegt in Ihrer Verantwortung direkt nach der Prüfungsanmeldung zu überprüfen, ob die Anmeldung wunschgemäß verbucht worden ist.
Die Prüfungen der jeweiligen Prüfungsanmeldephase entnehmen Sie bitte dem Prüfungsplan (siehe Themenpunkt "Prüfungspläne").
Die Anmeldung zu Prüfungen findet ausschließlich zu den unten angegebenen Zeiten statt. Ausnahmen bilden hierbei lediglich Sonderprüfungen, das Praxissemester, die Thesis sowie das Kolloquium.
1. Anmeldephase semesterbegleitenden Prüfungen (Praktika, Wahlfächer, Projekte):
Die Prüfungsanmeldung der semesterbegleitenden Prüfungen ist vom 14.-21.10.2024 über den e-Campus möglich. Bitte beachten Sie die dazugehörige Informationsmail (25.09./14./21.10.) vom Studienbüro.
Rücktrittsfrist: Beachten Sie bitte die Hinweise im Prüfungsplan.
2. Anmeldephase des regulären Prüfungszeitraums (insb. Klausuren):
Die Prüfungsanmeldung des regulären Prüfungszeitraums findet vom 11.-18.12.2024 über den e-Campus statt. Bitte beachten Sie die dazugehörige Informationsmail (09.12.24) vom Studienbüro.
Rücktrittsfrist: Bis drei Tage vor der Prüfung!
Beispiel - Ihr Prüfungsdatum ist der 08.07, in dem Fall können Sie letztmöglich am 05.07 (23:59) über den e-Campus von der Prüfung zurücktreten.
Bei jeglichen Komplikationen bei An- oder Abmeldungen wenden Sie sich bitte innerhalb der Prüfungsanmeldephase (zur Fristenwahrung) per E-Mail an das Studienbüro.
Krankmeldung
Bei einer kurzfristigen Abmeldung von Prüfungen oder einem Prüfungsabbruch aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Attest, welches die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bescheinigt zwingend erforderlich.
Prüfungsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Das
ärztliche Attest ist unverzüglich einzuholen, das heißt, in der Regel spätestens am Tag der Prüfung. Das ärztliche Attest muss spätestens am dritten Werktag nach dem jeweiligen Prüfungstermin beim zuständigen Studienbüro zur Vorlage beim Prüfungsausschuss eingehen. Vorab kann ein Scan per E-Mail zur Fristwahrung dienen. Sie erhalten anschließend vom Studienbüro eine Frist, wann das Original spätestens nachzureichen ist.
Ein Formular für einen Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit inklusive einer ärztlichen Stellungnahme finden Sie unter dem Namen „Krankmeldung" unter
Formulare und Vorlagen.