Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Maschinenbau & Verfahrenstechnik
Faculty of Mechanical and Process Engineering

Fristen & Prüfungs­angelegen­heiten


Das Studienbüro

​Das Studienbüro Ingenieurwissenschaften​ ​ist die zentrale Anlaufstelle bei Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche Elektro- und Informations​technik, Medien und Maschinenbau und Verfahrenstechnik und gehört organisatorisch zum Studierenden-Support.


Fristen / Zeiträume

Die Prüfungszeiträume, Vorlesungszeiten und vorlesungsfreien Zeiten können Sie unter folgendem Link einsehen. ​


An- und Abmeldung von Prüfungen im e-Campus

Im e-Campus werden Prüfungen an- und abgemeldet. Sie können hier Ihre angemeldeten Prüfungen einsehen und diese als PDF-Dokument speichern.
Es liegt in Ihrer Verantwortung direkt nach der Prüfungsanmeldung zu überprüfern, ob die Anmeldung wunschgemäß verbucht worden ist.

Die Anmeldung zu Prüfungen findet ausschließlich zu den unten angegebenen Zeiten statt. Ausnahmen bilden hierbei lediglich Sonderprüfungen, das Praxissemester, die Thesis sowie das Kolloquium.

1. Anmeldephase zu semesterbegleitenden Prüfungen (insb. Praktika + Wahlfächer): Die Prüfungsanmeldung der semesterbegleitenden Prüfungen ist vom 22.04.-25.04.2024 über den e-Campus möglich. Bitte beachten Sie die dazugehörige Informationsmail (11./22./25.04.24) vom Studienbüro.

Rücktrittsfrist: Beachten Sie bitte die Hinweise im Prüfungsplan.

2. Anmeldephase des regulären Prüfungszeitraums (insb. Klausuren): Die Prüfungsanmeldung des regulären Prüfungszeitraums findet vom 05.06.-14.06.2024 über den e-Campus statt. Bitte beachten Sie die dazugehörige Informationsmail (05./14.06.24) vom Studienbüro.

Rücktrittsfrist: Bis drei Tage vor der Prüfung.

Bei jeglichen Komplikationen bei An- oder Abmeldungen wenden Sie sich bitte innerhalb der Prüfungsanmeldephase (zur Fristenwahrung) per E-Mail an das Studienbüro.

Die Prüfungen der jeweiligen Prüfungsanmeldephase entnehmen Sie bitte dem Prüfungsplan (siehe Themenpunkt "Prüfungspläne").


Krankmeldung

Bei einer kurzfristigen Abmeldung von Prüfungen oder einem Prüfungsabbruch aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Attest, welches die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt zwingend erforderlich.

Prüfungsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Das ärztliche Attest ist unverzüglich einzuholen, das heißt, in der Regel spätestens am Tag der Prüfung. Das ärztliche Attest muss spätestens am dritten Werktag nach dem jeweiligen Prüfungstermin beim zuständigen Studienbüro zur Vorlage beim Prüfungsausschuss eingehen. Vorab kann ein Scan per E-Mail zur Fristwahtung dienen. Sie erhalten anschließend vom Studienbüro eine Rückmeldung, wann das Original spätestens nachzureichen ist.

Ein Formular für einen Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit inklusive einer ärztlichen Stellungnahme finden Sie unter dem Namen „Krankmeldung" unter Formulare und Vorlagen. 


Prüfungspläne

Der Prüfungsplan für die semesterbegleitenden Prüfungen steht Ihnen zu Semesteranfang, spätestens zu Beginn der Prüfungsanmeldephase zu Verfügung. 

Der Prüfungsplan des regulären Prüfungszeitraums wird i.d.R. sechs bis acht Wochen vor der ersten Prüfung im Netz und auf der Hauptseite des Fachbereiches veröffentlicht. Auch nach der ersten Veröffentlichung sind noch Änderungen möglich, es empfiehlt sich daher, Ihre Termine vor Ihrer Anmeldung nochmals zu prüfen.

Bitte beachten Sie: Die Räume für die kleineren Klausuren werden in der Regel erst nach Ende der Anmeldephase veröffentlicht.


P-Plan Semesterbegleitend (SoSe 2024 - Stand: 11.04.24)
Achtung: Die Rücktrittsfrist für Praktika ist der 09.05.2024.


P-Plan Prüfungsphase ab 08.07.24 (SoSe 2024 - Stand: 01.07.24)


HHU: Lageplan und Anfahrt



Bitte beachten:

Die aktuellen Informationen zu den Einzelprüfungen finden Sie auf Moodle. Bitte schreiben Sie sich in die entsprechenden Kurse ein.



​PrüfungsOrdnungen

​Die aktuellen Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Hochschule Düsseldorf finden Sie zentral unter dem folgenden Link.


Leistungs-anerkennung

Für eine Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten ins Studienbüro Ingenieurwissenschaften.
Hier müssen folgende Formulare ausgefüllt werden bzw. vorliegen:
  • Antrag auf Anerkennung
  • Fächergegenüberstellung
  • Leistungsbescheinigung der erbrachten Leistungen
  • Beschreibung Inhalt und Aufwand der erbrachten Leistung/en
  • Leistungsübersicht der Hochschule Düsseldorf

Die Dokumente müssen amtlich beglaubigt oder aber als Kopie unter Vorlage des Originals eingereicht werden.

Das Formular finden Sie unter Formulare und Vorlagen.

Eine Anerkennung wird nur vorgenommen, wenn Sie bisher keinen Versuch zur Prüfung in dem beantragten Fach unternommen haben. Dies betrifft bei Klausuren, die Eintragung in der Leistungskarte („nicht erschienen“, „bestanden“, „nicht bestanden“ und „Täuschung“) sowie die Teilnahme an der Prüfung. Bei Praktika ist bereits die Anmeldung und Teilnahme an Terminen ausschlaggebend.

Weitere Informationen bezüglich der Anerkennung finden Sie als Anlage zum Antrag auf Anerkennung.