Das Studienbüro
Das Studienbüro Ingenieurwissenschaften ist die zentrale Anlaufstelle bei Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche Elektro- und Informationstechnik, Medien und Maschinenbau und Verfahrenstechnik und gehört organisatorisch zum Studierenden-Support.
Fristen / Zeiträume
Die Prüfungszeiträume, Vorlesungszeiten und vorlesungsfreien Zeiten können Sie unter folgendem Link einsehen.
An- und Abmeldung von Prüfungen im e-Campus
Im e-Campus werden Prüfungen an- und abgemeldet. Sie können hier Ihre angemeldeten Prüfungen einsehen und diese als PDF-Dokument speichern.
Es liegt in Ihrer Verantwortung direkt nach der Prüfungsanmeldung zu überprüfern, ob die Anmeldung wunschgemäß verbucht worden ist.
Die Anmeldung zu Prüfungen findet ausschließlich zu den unten angegebenen Zeiten statt. Ausnahmen bilden hierbei lediglich Sonderprüfungen, das Praxissemester, die Thesis sowie das Kolloquium.
1. Anmeldephase zu semesterbegleitenden Prüfungen (insb. Praktika + Wahlfächer): Die Prüfungsanmeldung der semesterbegleitenden Prüfungen ist vom
22.04.-25.04.2024 über den e-Campus möglich. Bitte beachten Sie die dazugehörige Informationsmail (11./22./25.04.24) vom Studienbüro.
Rücktrittsfrist: Beachten Sie bitte die Hinweise im Prüfungsplan.
2. Anmeldephase des regulären Prüfungszeitraums (insb. Klausuren): Die Prüfungsanmeldung des regulären Prüfungszeitraums findet vom
05.06.-14.06.2024 über den e-Campus statt. Bitte beachten Sie die dazugehörige Informationsmail (05./14.06.24) vom Studienbüro.
Rücktrittsfrist: Bis drei Tage vor der Prüfung
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Bei jeglichen Komplikationen bei An- oder Abmeldungen wenden Sie sich bitte innerhalb der Prüfungsanmeldephase (zur Fristenwahrung) per E-Mail an das Studienbüro.
Die Prüfungen der jeweiligen Prüfungsanmeldephase entnehmen Sie bitte dem Prüfungsplan (siehe Themenpunkt "Prüfungspläne").
Krankmeldung
Bei einer kurzfristigen Abmeldung von Prüfungen oder einem Prüfungsabbruch aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Attest, welches die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt zwingend erforderlich.
Prüfungsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Das
ärztliche Attest ist unverzüglich einzuholen, das heißt, in der Regel spätestens am Tag der Prüfung. Das ärztliche Attest muss spätestens am dritten Werktag nach dem jeweiligen Prüfungstermin beim zuständigen Studienbüro zur Vorlage beim Prüfungsausschuss eingehen. Vorab kann ein Scan per E-Mail zur Fristwahtung dienen. Sie erhalten anschließend vom Studienbüro eine Rückmeldung, wann das Original spätestens nachzureichen ist.
Ein Formular für einen Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit inklusive einer ärztlichen Stellungnahme finden Sie unter dem Namen „Krankmeldung" unter
Formulare und Vorlagen.