Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife. Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (Praktikum oder Berufsausbildung) erworben. Zudem ist der Zugang mit beruflicher Qualifikation möglich.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.
Bewerbung
Der Bachelorstudiengang Energie- und Umwelttechnik ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Allgemeine Hinweise sowie die Fristen für Bewerbung und Einschreibung finden Sie unter: hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s. o.).
Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen vergibt die HSD über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Für die Bewerbung ist die Registrierung auf dosv.hochschulstart.de erforderlich. Die eigentliche Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus. In unserer Checkliste erläutern wir Schritt für Schritt, was Sie bei der Bewerbung über hochschulstart.de beachten müssen. Alle Informationen zur Bewerbung über hochschulstart.de finden Sie unter hochschulstart.de/ und hs-duesseldorf.de/dosv.
Informationen über die Auswahlkriterien an der HSD sowie die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Semester finden Sie hier: hs-duesseldorf.de/nc_ws. Die Auswahlgrenzen (NC-Werte) aus dem Zeitraum vor dem Sommersemester 2021 sind jedoch nur sehr eingeschränkt anwendbar, da sich die Kriterien der Studienplatzvergabe sowie deren Gewichtung seitdem wesentlich geändert haben. Die NC-Werte für das jeweils folgende Semester können nicht vorhergesagt werden, sondern ergeben sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
- Internationale Bewerber*innen
- Bewerber*innen für Zweitstudium
- Studiengang- oder Studienortswechsel
- Zweithörer*innen
- Gasthörer*innen
- Bevorzugte Zulassung, Minderjährigenquote, Härtefälle, Nachteilsausgleich, Spitzensportler
Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Studienbwerbung zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.