Laut Beschlüssen der Kultusministerkonferenz können außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium im Umfang von bis zu 50 % angerechnet werden.
Vor diesem Hintergrund führt eine abgeschlossene Meisterausbildung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk gemäß folgender Äquivalenztabelle auf Antrag des Studierenden zur Anrechnung von Modulen im HEAT-Studiengang. Dabei ist ein gleichwertiges Ausbildungsniveau durch die Einordnung beider Abschlüsse (Handwerksmeister und Hochschulabschluss Bachelor) in Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) gegeben. Die fachliche Äquivalenz entspricht der in der Tabelle vorgenommenen Zuordnung der jeweiligen Lerneinheiten und damit Inhalte und Lernziele der Rahmenlehrpläne der Meisterausbildung zu den jeweiligen HEAT-Modulen. Maximal können sich Studierende laut nachfolgender Tabelle Module im Umfang von 89 Credit Points anrechnen lassen. Damit wird die Grenze von 90 Credit Points bzw. 50% der insgesamt 180 Credit Points des Studienganges HEAT eingehalten. Im HEAT-Zeugnis werden die auf Antrag angerechneten Module mit der Fußnote "Anrechnung außerhochschulischer Leistung" und mit der Note aus dem entsprechenden Teil der Meisterprüfung ausgewiesen.